Das Staatministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen kostenfrei FFP2-Schutzmasken zur Verfügung. Die Verteilung findet über die Kommune statt, in welcher sich der Wohnsitz der zu pflegenden Person befindet.
Hinsichtlich der Abgabe gilt folgendes:
- Jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
- Die Abholung ist in unserem Rathaus nach telefonischer Anmeldung bei Frau Mühl/ Frau Sack unter der Tel.Nr. 95 94-21 während der Öffnungszeiten möglich.
Gerne senden wir Ihnen die Masken auch per Post zu.
Hierfür benötigen wir die Bescheinigung der Pflegekasse jedoch vorab schriftlich (z.B. Kopie).