Breitbandausbau

GlasfaserPlus baut in Schönwald Glasfaser-Anschlüsse

GlasfaserPlus wird 2025 in Schönwald Glasfaseranschlüsse bis ins Haus bauen. Die Stadt und GlasfaserPlus haben dazu am 28. Februar 2024 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. In diesem Rahmen werden rund 528 Adressen und 1248 Haushalte im Stadtgebiet angeschlossen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Maßnahme.

 

Medieninformation 01.03.2024

  • Geschwindigkeiten bis 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) möglich
  • Kostenfreier Hausanschluss bei Tarif-Buchung
  • GlasfaserPlus: Ein Netz für alle Anbieter von Telekommunikationsleistungen
  • Nähere Informationen zum Glasfaserausbau werden rechtzeitig durch Veröffentlichungen bekanntgegeben

GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und IFM Investors, einem australischen Fondsverwalter, der im Eigentum von Pensionskassen steht und global Pensionsgelder in Infrastrukturunternehmen anlegt.

Ein Glasfaseranschluss überträgt stabil und zuverlässig Daten in Gigabitgeschwindigkeit. Das neue Netz erlaubt eine Downloadgeschwindigkeit von 1 Gbit/s. Damit können alle bekannten Anwendungen problemlos genutzt werden. In Zukunft werden sogar noch höhere Geschwindigkeiten möglich sein. Denn die Bandbreite auf einem Glasfaserkabel ist nahezu unbegrenzt.

„Glasfaser ist die Technologie, die die Digitalisierung für alle zugänglich macht. Ein Glasfaseranschluss in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus wird schon bald so wichtig sein, wie der Zugang zu Strom und Wasser. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt mit der gemeinsamen Erklärung den Start des Glasfaser-Ausbaus ermöglicht haben und so unseren Bürgerinnen und Bürgern in naher Zukunft schnelles, zuverlässiges Internet bieten können“, so Bürgermeister Klaus Jaschke.

„Wir sind mit dem Ziel angetreten, den ländlichen sowie klein- und mittelstädtischen Raum in Deutschland mit schnellem und zuverlässigem Internet durch Glasfaseranschlüsse zu digitalisieren. Schönwald ist auf diesem Weg ein wichtiger Meilenstein“, so Jan Svoboda, Chief Commercial Officer bei GlasfaserPlus.

„Die GlasfaserPlus knüpft ihre Ausbauzusage nicht an das Erreichen von Vermarktungsquoten“, so Richard Liedel, Kommunalberater Glasfaser bei der Telekom. „Deshalb müssen alle Interessierten selbst aktiv werden und ihren Glasfaseranschluss buchen. Dies ist beispielsweise direkt online bei der Telekom, im T-Shop oder im Fachhandel möglich.“

GlasfaserPlus: Ein Netz der Vielfalt

Die GlasfaserPlus stellt ihr Netz allen Telekommunikationsanbietern zur Verfügung. Bürger*innen haben damit die freie Wahl, bei welchem Unternehmen sie Internet, Telefon oder Fernsehen buchen möchten. Die GlasfaserPlus wird bis 2028 vier Millionen gigabitfähige Glasfaser-Anschlüsse vor allem im ländlichen Raum bauen. Für den Ausbau in Schönwald hat die Telekom bereits angekündigt, das Netz der GlasfaserPlus nutzen zu wollen.

Kostenloser Anschluss der Immobilie während der Ausbauphase

Die GlasfaserPlus schließt eine Immobilie während der Ausbauphase kostenfrei an, wenn Kundinnen oder Kunden einen Glasfaser-Tarif bei einem Telekommunikationsanbieter abschließen. Die GlasfaserPlus benötigt in diesem Fall lediglich eine Genehmigung, den Anschluss herstellen zu dürfen, weil die Arbeiten dafür auf Privatgrund geschehen. Die Beauftragung funktioniert folgendermaßen: Kunden/Kundinnen buchen bei einem Telekommunikationsanbieter einen Glasfaser-Tarif. Der wiederum nimmt Kontakt mit der GlasfaserPlus auf und kümmert sich um die Genehmigung und die Details. Bei einer Buchung nach der Ausbauphase werden in der Regel Kosten für den Hausanschluss erhoben, bei der Telekom betragen diese z.B. einmalig 799,95 Euro.

Nähere Informationen zum Glasfaserausbau in Schönwald werden rechtzeitig durch Veröffentlichungen bekanntgegeben. Interessent*innen können sich bei der Telekom bereits unter www.telekom.de/highspeed-interesse vormerken lassen.

Über die GlasfaserPlus

Die GlasfaserPlus GmbH (www.glasfaserplus.de) ist ein Joint Venture zwischen der Deutschen Telekom und dem IFM Global Infrastructure Fund, das bis 2028 rund vier Millionen Glasfaseranschlüsse im ländlichen Raum sowie klein- und mittelstädtischen Regionen Deutschlands bauen will. Darüber hinaus beteiligt sich das Unternehmen an staatlichen Förderausschreibungen.

Pressekontakt:

Anke Piontek
forvision
Beratung für Marketing, PR und TV
Lindenstr. 14
50674 Köln

tel: 0221-92 42 81 4 -0
fax: 0221-92 42 81 4- 2
mail: piontek@forvision.de
http://www.forvision.de

Vierter Breitbandausbau nach dem Bayerischen Gigabit-Breitbandförderprogramm

Die Stadt Schönwald beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (09.02.2022)

 

Die Stadt Schönwald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung

und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 22.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Stadt Schönwald Markterkundung Bekanntmachung

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (09.02.2022)

 

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Schönwald nachfolgend die aktuelle Breitband-Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.

Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Herrn Klaus Jaschke: k.jaschke@stadt-schoenwald.de

 

Stadt Schönwald Karte der förderfähigen Adressen vor Markterkundung_20220128

Nutzungsbedingungen Geodaten

Stadt Schönwald Verpflichtungserklärung Geodaten

Dritter Breitbandausbau nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (22.12.2020)

Die Stadt Schönwald hat einen weiteren Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH für den Breitbandausbau im Stadtgebiet unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Stadt Schönwald  bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern finden Sie im nachstehenden Dokument:

Stellungnahme der Stadt Schönwald

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (18.12.2020)

Der Stadt Schönwald hat mit Schreiben vom 27.11.2020 ein weiterer Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern zugesendet worden.

 

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (03.08.2020)

Die Bekanntmachung der Stadt Schönwald bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann nachfolgend eingesehen werden:

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (10.12.2019)

Die Stadt Schönwald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)  durch.

Dieses Auswahlverfahren beinhaltet im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit auch Erschließungsgebiete der Stadt Kirchenlamitz.

Es wird gebeten, die Angebote bis zum 19.02.2020 einzureichen.

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Stadt Schönwald Bekanntmachung Auswahlverfahren

Stadt Schönwald Karte der Erschließungsgebiete

Stadt Schönwald Adressliste zu den Erschließungsgebieten

Stadt Kirchenlamitz Karte der Erschließungsgebiete

Stadt Kirchenlamitz Adressliste zu den Erschließungsgebieten

 

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (07.11.2019)

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Stadt Schönwald  ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:

Stadt Schönwald Markterkundung Ergebnis 2019

 

Wiederholung von:

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (30.11.2018)

Die Stadt Schönwald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Stadt Schönwald bittet daher mit dem  hier hinterlegten Aufruf  alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 15.01.2019 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Wiederholung von:

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (30.11.2018)

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Breitband Ist-Versorgung des Stadt Schönwald kann hier abgerufen werden:

„Stadt Schönwald Karte Ist-Versorgung vor Markterkundung“

Dritter Breitbandausbau nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (04.12.2017)

Die Stadt Schönwald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Stadt Schönwald bittet daher mit dem „hier hinterlegten Aufruf“ alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 26.01.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (04.12.2017)

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung des Stadt Schönwald kann hier abgerufen werden (5,58 MB):

“Stadt Schönwald Karte Ist-Versorgung”

Zweiter Breitbandausbau nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (12.12.2017)

Der Erste Bürgermeister Klaus Jaschke und Herr Andreas Rudloff von der Telekom Deutschland GmbH haben am 05.12.2017 einen weiteren Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau der Stadt Schönwald unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Stadt Schönwald  bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern finden Sie im nachstehenden Dokument:

Stellungnahme der Stadt Schönwald

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (04.12.2017)

Der Stadt Schönwald ist am 01.12.2017 ein weiterer Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (27.04.2017)

Die Bekanntmachung der Stadt Schönwald bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann nachfolgend eingesehen werden:

Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (21.12.2016)

Die Stadt Schönwald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-2

4929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 23.02.2017 einzureichen.

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren

Karte zum Auswahlverfahren

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (20.12.2016)

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Stadt Schönwald vom 06.08.2016 bis zum 09.09.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.   Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:

Ergebnis der Markterkundung

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (01.08.2016)

Die Stadt Schönwald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Stadt Schönwald bittet daher mit dem „hier hinterlegten Aufruf“ alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 09.09.2016 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (01.08.2016)

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung des Stadt Schönwald kann hier abgerufen werden:

“Stadt Schönwald Karte Ist-Versorgung”

Eigenausbau durch die Telekom

Die Medieninformation der Deutschen Telekom zum Thema Breitbandausbau finden Sie hier.

Weitere Informationen unter: telekom.de/schneller

Erster Breitbandausbau nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm

Kooperationsvertrag

Erster Bürgermeister Klaus Jaschke und Andreas Rudloff von der Telekom Deutschland GmbH haben am 07.03.2016 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Stadt Schönwald unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Stadt Schönwald bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie unter nachstehendem Link:

“Stellungnahme der Stadt Schönwald zum Kooperationsvertrag”

Zuwendungsbescheid

Der Stadt Schönwald ist am 29.02.2016 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Bekanntmachung vom 07.10.2015 – Ergebnis des Auswahlverfahrens

Die Stadt Schönwald hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen.

Diese Auswahlentscheidung kann hier
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
eingesehen werden.

Stadt Schönwald, 07.10.2015

Klaus Jaschke
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung vom 02.03.2015 zum Auswahlverfahren

Die Stadt Schönwald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 14.05.2015 einzureichen.

Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Selb (http://www.selb.de/2400_breitbandversorgung_mobiles_internet.html).

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (PDF-FILE, 287 KB)
 

Karte zum Auswahlverfahren (PDF-FILE, 672 KB)

Ergebnis der Markterkundung

Gemäß der Breitbandrichtlinie vom 22.11.2012 hat die Stadt Schönwald vom 06.05.2014 bis zum 15.06.2014 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Homepage der Stadt Schönwald und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.

Zusätzlich wurden alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung einzeln zu ihren Ausbauplänen schriftlich befragt.

Das Ergebnis der Markterkundung ist auf der nachfolgenden Karte dokumentiert:

Karte für Ergebnis Markterkundung

Stadt Schönwald, 26.01.2015Klaus Jaschke
Erster Bürgermeister

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Die Stadt Schönwald hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 16 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Bedarfsabfrage). Die Stadt Schönwald hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Karte der Ist- und Bedarfsermittlung).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Schönwald gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Stadt Schönwald bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

• ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

• ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt Schönwald bis spätestens 15. Juni 2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt Schönwald kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt Schönwald mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

Stadt Schönwald, 28.04.2014

Robert Frenzl
Erster Bürgermeister

Ergebnis der Markterkundung

Gemäß der Breitbandrichtlinie vom 22.11.2012 hat die Stadt Schönwald vom 28.04.2014 bis zum 15.06.2014 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Homepage der Stadt Schönwald und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.

Zusätzlich wurden mit dem Schreiben vom 16.05.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung einzeln zu ihren Ausbauplänen schriftlich befragt.

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung

Die Stadt Schönwald hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt.

Diese hat ergeben, dass 16 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (siehe Bedarfsabfrage).

Die Stadt Schönwald hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (siehe Karte zur Ist- und Bedarfsermittlung).

Stadt Schönwald, 28.04.2014

Robert Frenzl
Erster Bürgermeister

„Schnelleres Internet“ für die Stadt Schönwald

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

schnelles Internet und eine hochwertige Breitbandinfrastruktur gewinnen immer mehr an Bedeutung und sind zunehmend wichtige Standortfaktoren für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien.

Im Gemeindegebiet der Stadt Schönwald sind die derzeitigen Brandbreiten zum Teil nicht ausreichend. Schnelles Internet bewegt sich jedoch im Bereich von 25 bis 50 Mbit/s und mehr. Damit wir mit der technischen Entwicklung schritthalten können, sind hohe Investitionen erforderlich.

Eine große Chance, die Stadt Schönwald mit schnellerem Internet anzubinden, bietet das neue Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, das am 22. November 2012 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen jedoch in einem begrenzten Gebiet Unternehmen (dazu zählen Gewerbetreibende, Erzeuger, Händler, Dienstleistende sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) den Bedarf von mind. 30 Mbit/s oder mind. 50 Mbit/s (mit Begründung) im Downstream und mind. 2 Mbit/s im Upstream gegenüber der Gemeinde anmelden.

Mit dieser Bedarfsabfrage soll die aktuelle Versorgung sowie der prognostizierte Bedarf bei den Unternehmern ermittelt werden. Mit Ihren Angaben schließen Sie keinen Vertrag, sondern unterstreichen den Bedarf an einer zeitgemäßen Breitbandversorgung, welcher für den Einstieg in das Förderprogramm zwingende Voraussetzung ist. Durch die Anmeldung ihres Bedarfes besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Maßnahme.

Wir bitten Sie, uns bei unseren Bemühungen den Breitbandausbau in der Stadt Schönwald voranzubringen, zu unterstützen. Bitte füllen Sie dazu den beiliegenden Fragebogen aus und senden diesen bis spätestens 06.03.2014 an die Verwaltung zurück.

Gerne können Sie den Fragebogen auch per Mail unter r.frenzl@stadt-schoenwald.de oder per Telefax (Nr. 09287 / 959433) senden.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Frenzl
Erster Bürgermeister