Bauleitplanung
Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „An der Oststraße“
In der Sitzung des Stadtrates vom 16. Januar 2025 wurde der Planentwurf gebilligt. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Stadtgebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.
Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.
Der gebilligte und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.01.2025, kann im Zeitraum
vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025
bei der Stadt Schönwald, Schulstraße 6, 95173 Schönwald, während der allgemeinen Dienststunden
- Montag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Dienstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Mittwoch 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr – 17.30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
eingesehen werden. Folgende Unterlagen sind dazu hier abrufbar:
- Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Oststraße in der Fassung vom 16.01.2025
- Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf vom 16.01.2025
Während der Dauer der Beteiligung können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Ämtergebäude Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönwald den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind gegenwärtig nicht vorhanden.
In Punkt 5 der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden Belange des Bodenschutzes und der Bodendenkmalpflege beschrieben, in Punkt 6 die hydrologische Situation. Belange des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Immissionsschutzes werden in Punkt 7 erörtert. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB erörtert.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls einzusehen ist.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Schönwald, den 20.01.2025
Klaus Jaschke
Erster Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 „An der Oststraße“
In der Sitzung des Stadtrates vom 16. Januar 2025 wurde der Planentwurf gebilligt. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Stadtgebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.
Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.
Der gebilligte und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „An der Oststraße“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.01.2025 kann im Zeitraum
vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025
bei der Stadt Schönwald, Schulstraße 6, 95173 Schönwald, während der allgemeinen Dienststunden
- Montag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Dienstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Mittwoch 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr – 17.30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
eingesehen werden. Folgende Unterlagen sind dazu hier abrufbar:
- Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Vorentwurf zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet „An der Oststraße“ in der Fassung vom 16.01.2025
- Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf vom 16.01.2025
Während der Dauer der Beteiligung können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Ämtergebäude Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönwald den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind gegenwärtig nicht vorhanden.
In Punkt 5 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird der Geltungsbereich hinsichtlich umweltrelevanter Aspekte beschrieben. In Punkt 8 der Begründung wird das Freiflächenkonzept erörtert. Belange des Denkmalschutzes, des Immissionsschutzes sowie des Landschafts- und Naturschutzes (u.a. Eingriffsregelung, Artenschutz) werden in Punkt 11 dargelegt. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB erörtert.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls einzusehen ist.
Schönwald, den 20.01.2025
Klaus Jaschke
Erster Bürgermeister
Die geltenden Bebauungspläne der Stadt Schönwald finden Sie im BayernAtlas .
Geben Sie hierfür im Suchfeld „95173 Schönwald“ ein. Anschließend erfassen Sie im Suchfeld „Bebauungspläne“ und wählen in der Anzeige „Bebauungspläne Bayern“ aus.
Bebauungspläne
Die geltenden Bebauungspläne der Stadt Schönwald finden Sie im BayernAtlas .
Geben Sie hierfür im Suchfeld „95173 Schönwald“ ein. Anschließend erfassen Sie im Suchfeld „Bebauungspläne“ und wählen in der Anzeige „Bebauungspläne Bayern“ aus.
Fichtenblick (Mitteilungsblatt der Stadt Schönwald)
Das Mitteilungsblatt erscheint vierteljährlich.
Bürgerinformation (eine Broschüre der Stadt Schönwald auch für Gäste)
Stadtbroschüre (pdf-Datei, 12,6 MB)
Aktuelle Satzungen und Verordnungen der Stadt Schönwald als PDF-Datei zum download
Abwasser – Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 2022
Abwasser – Entwässerungssatzung 2022
Abwasser – Kleineinleiter Satzung (EURO) 1981
Archiv – Archivgebührensatzung 2014
Archiv – Archivsatzung 2014
Bücherei – Büchereisatzung 2021
Bürgerbeteiligung – Bürgerbeteiligungssatzung 2015
Ehrungen/Auszeichnungen – Ehrungen u. Auszeichnungen Satzung 2004
Feiertage – Feiertagsverordnung 2006
Feuerwehr – Feuerwehraufwand 2017
Feuerwehr – Feuerwehrsatzung 1984
Freibad – Haus- und Badeordnung 2002
Freibad – Benützungssatzung 1980
Freibad – Gebührensatzung 2013
Friedhof – Friedhofssatzung 2023
Friedhof – Gebührensatzung zur Friedhofssatzung 2023 – gültig ab 06.10.2023
Friedhof – Wald-und Naturfriedhof – Friedhofssatzung Wald- und Naturfriedhof 2023
Friedhof – Wald-und Naturfriedhof – Gebührensatzung zur Friedhofssatzung Wald- und Naturfriedhof 2023 – gültig ab 06.10.2023
Hausnummerierung – Hausnummerierung Satzung 1961
Jugend – Satzung für den Jugendbeirat 2019
Märkte – Jahrmarktverordnung 2017
Märkte – Marktgebührensatzung 2003
Märkte – Marktsatzung 1993
Sanierungsgebiet – Satzung Ortskern Schönwald 2003
Senioren – Satzung für den Seniorenbeirat 2015
Sporthalle – Benutzungsordnung f. Sporthalle 2014
Steuern – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern ab 01.01.2023 (Grund- und Gewerbesteuer)
Steuern – Hundesteuersatzung ab 01.01.2023
Straßenbau – Erschließungsbeitragssatzung 2018
Straßenbau – Richtlinie 2013 z. Ausbaubeitragssatzung
Straßenreinigung u. -Sicherung – Reinhaltungsverordnung 2018
Verwaltungskosten – Verwaltungskostensatzung 2021
Wasser – Wasserabgabesatzung 1991
Wasser – Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (incl. 11. Änderung) 2023
Werbeanlagen – Werbeanlagensatzung 2006