Bauen und Wohnen

Neben Baugrundstücken in den verschiedensten Lagen sind auch Mietwohnungen verfügbar. Unsere Vorteile gegenüber den Großstädten sind günstige Grundstückspreise, Mieten und Lebenshaltungskosten.

Unsere Stadt bietet als Kleinzentrum alles, was man zum täglichen Leben braucht: Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Zahnarztpraxis, Apotheke, Banken, Handwerker und Dienstleistungsbetriebe, Kinderkrippe, Kindergärten, Kinderhort und Grundschule. Über die A93 und das Schienennetz ist eine gute Verkehrsanbindung in unserer Region gegeben.

Kontakt

Stadtverwaltung

Baugrundstücke / Immobilien

Bürgermeister Klaus Jaschke

Telefon 09287 959411
Mail: k.jaschke@stadt-schoenwald.de

Baugrundstücke / Immobilien

Monika Stefan

Telefon 09287 959424
Mail: m.stefan@stadt-schoenwald.de

Mietwohnungen / Garagen

Helga Röslmair

Telefon 09287 959414
Mail: h.roeslmair@stadt-schoenwald.de

Kontakt

Immobilien- und Stadtumbaumanagement im Nördlichen Fichtelgebirge

Beratung Immobilien/Stadtentwicklung

Büro PLANWERK
Bahnhofstraße 2a, 95126 Schwarzenbach a. d. Saale

(feste Sprechzeiten sind immer mittwochs von 16.00 – 18.00 Uhr)

Telefon: 09284 9495840
Mail: stadtumbau@noerdliches-fichtelgebirge.de

Zu folgenden Themen berät das Büro in Schwarzenbach:

Sanierung, Modernisierung, teilweise oder ganz leerstehende Immobilien, Verkauf, Vermietung, Gesuche, Förderungen, Stadtentwicklung und Beteiligung, Projektideen zur Ortssanierung, Ortsverschönerung

Baugrundstücke

Bauen in der Porzellanstadt Schönwald - Baugebiet ``An der Südstraße``

  • noch 5 von 6 Baugrundstücken in der Größe 599 bis 666 qm für junge Familien verfügbar
  • 39,15 €/qm teilerschlossen (ohne Hausanschlüsse)
  • Kurze Wege: ca. 400 m zur Grundschule und zur Stadtmitte

Schönwald bietet als Kleinzentrum alles, was man zum täglichen Leben braucht: Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Zahnarztpraxis, Apotheke, Bank, Handwerker und Dienstleistungsbetriebe, Kinderkrippe, Kindergärten, Kinderhort und Grundschule.

Weitere Informationen bei der Stadt Schönwald:
Telefon 09287 9594-11 oder 9594-22
Mail info@stadt-schoenwald.de

Weitere Informationen über

Fördermöglichkeiten allgemein

Energie

Die Energieagentur Nordbayern hat einen aktualisierten Förderkompass zur Verfügung gestellt, der hier als pdf-Dokument zur Verfügung steht.

Kontakt:
Energieagentur Nordbayern GmbH
Kressenstein 19
95326 Kulmbach
Telefon 09221 8239-0
www.energieagentur-nordbayern.de

Förderkompass Energie:

Enthalten sind im Förderkompass interessante Themen wie verbesserte Konditionen für kleine Blockheizkraftwerke, das 10.000-Häuser-Programm (Freistaat fördert Sanierung und Heizungstausch), mehr Geld für Erneuerbares Heizen im Marktanreizprogramm des BAFA, die Zusatzförderung APEE beim Austausch besonders ineffizienter Heizungen, Änderungen bei KfW-Programmen für Energetisches Bauen und Sanieren, sowie vieles andere

Fördermöglichkeiten in Schönwald

1. Steuerliche Vorteile durch Sanierungsmaßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

Fördergegenstand:

  • Herstellungs- und Anschaffungskosten
  • Erhaltungsaufwand

Grundlage:

  • § 7h, 10f, 11a des Einkommenssteuergesetzes (EStG)

Fördergeber:

  • Steuerliche Erleichterungen und Abschreibungsmöglichkeiten beim Finanzamt

Fördersatz:

  • Die Investitionssumme kann innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. In den ersten acht Jahren jeweils 9% je Jahr, in den darauf folgenden vier Jahren 7% je Jahr nach §7 EStG.  Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90% mit 9% je Jahr in zehn Jahren nach § 10f EStG.

 

Haus- und Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Schönwald für bestimmte Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden nach §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerliche Begünstigungen zu bekommen. Grundsätzlich verlangt das Finanzamt eine Bescheinigung der Stadt, damit eine Sanierungsmaßnahme überhaupt steuerlich berücksichtigt werden kann. Diese Bescheinigung wird nur auf schriftlichen Antrag des Eigentümers einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung im Sanierungsgebiet durch die Stadt Schönwald ausgestellt.

Voraussetzung: Lage der Immobilie in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (siehe blauer Bereich auf der Karte – PLANWERK)

Karte PLANWERK

Vor Beginn dieser Maßnahme verpflichtet sich der Eigentümer gegenüber der Stadt Schönwald vertraglich zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Der Eigentümer muss sich also bereits vor Beginn der Sanierungsmaßnahme bei der Stadtverwaltung melden, um später überhaupt eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen zu können.

Die Stadt Schönwald kann und darf aber in diesem Zusammenhang keine Auskünfte zu steuerrechtlichen Fragen erteilen. Zur Klärung steuerrechtlicher Fragen kann sich der Eigentümer an seinen Steuerberater wenden.

Folgende Vorgehensweise ist zu beachten, wobei die Stadt Schönwald mit dem Stadtumbaubüro im IEK „Nördliches Fichtelgebirge“ zusammenarbeitet:

  1. Abstimmung der steuerlichen Fragen, der organisatorischen Fragen, der geplanten Sanierungsmaßnahmen und möglicher zusätzlicher Förderungen und mit Fachleuten (Steuerberatung, Architekturbüro, Stadtverwaltung, Handwerker, Finanzamt, etc.), ggf. auch Einholung von erforderliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, Denkmalschutz, usw.).
  2.  Vor Beginn der Maßnahme beantragt der Eigentümer eine Vereinbarung zur Sanierungsmaßnahme im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bei der Stadt Schönwald. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
    a) Bestandspläne des Objekts
    b) Pläne mit Eintragungen zu den geplanten Maßnahmen
    c) Auflistung aller geplanten Maßnahmen
    d) Fotos des Gebäudes und aller relevanten Räume.
  3. Das Stadtumbaubüro prüft die Maßnahme und bietet ggf. eine Beratung zum Förderverfahren in Verbindung mit einer Begehung des Sanierungsobjekts.
  4. Ausstellung der Sanierungsvereinbarung und Unterzeichnung durch Stadt und Bauherr
  5. ERST JETZT: Beginn der Sanierungsmaßnahmen. Während der Sanierungsmaßnahme bis zum Ende der Sanierung:
    a) Dokumentation der Sanierung (Fotos der sanierten Gebäudeteile/Räume/usw.)
    b) Originalrechnungen und Belege aufheben!
  6. Nach dem Abschluss der Baumaßnahme beantragt der Eigentümer die Ausstellung der Sanierungsbescheinigung. Dazu ist der Antrag mit einer Aufstellung der Rechnung/en zusammen mit den Belegen bei der Stadt Schönwald einzureichen:
    a) Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Bescheinigung
    b) Fotodokumentation der sanierten Gebäude(teile) und Räume
    c) Kostenaufstellung gemäß Vordruck mit Angabe zu eventuellen Zuschüssen
    d) Originalrechnungen gemäß der Kostenaufstellung sortiert
  7. Das Stadtumbaubüro prüft die eingereichten Unterlagen. Bei positiver Prüfung stellt die Stadt Schönwald die Sanierungsbescheinigung für den Eigentümer aus und gibt die Originalbelege zurück.
  8. Der Bauherr kann nun mit der Bescheinigung die Sanierungsmaßnahme beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Bei weiteren Fragen ist maßgeblich der Steuerberater oder das Finanzamt zuständig.

Dokumente:

Ansprechpartner:

Stadt Schönwald
Erster Bürgermeister Klaus Jaschke
Schulstr. 6
95173 Schönwald

Telefon 09287 9594-11
Telefax 09287 9594-33
Mail k.jaschke@stadt-schoenwald.de

und

Stadtumbaubüro
Bahnhofstr. 2a
95126 Schwarzenbach a. d. Saale

Telefon 09284 9495840
Mail stadtumbau@noerdliches-fichtelgebirge.de

2. Unterstützung Denkmalsanierung

Fördergegenstand:

  • Unterstützung denkmalpflegerischer Maßnahmen im kommunalen, kirchlichen und privaten Bereich unter Zugrundelegung der zuwendungsfähigen Kosten. Zuwendungsfähig sind die Kosten einer Maßnahme, die nach einem Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege aus denkmalpflegerischen Gründen zusätzlich aufzuwenden sind (= denkmalpflegerischer Mehraufwand).

Grundlage:

  • Richtlinien der Stadt Schönwald
  • Haushaltslage

Fördergeber:

  • Kommune

Fördersatz:

  • Höchstens 5 % der Kosten, die nach Abzug der Zuwendung des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege vom denkmalpflegerischen Mehraufwand verbleiben, höchstens jedoch 5.000,00 Euro. Stellt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege nur den denkmalpflegerischen Mehraufwand fest und gewährt selbst keine Zuwendung, so kann die Stadt Schönwald im Einzelfall über eine Zuwendungsgewährung entschieden.

Mietwohnungen und Garagen

In der hier zum download verfügbaren Übersicht sind die freien Mietwohnungen der Stadt Schönwald enthalten.

Frei nach Rücksprache bedeutet, dass die Wohnungen renoviert und modernisiert werden. Dabei werden die Wünsche der Interessenten berücksichtigt. Selbstverständlich kann die Modernisierung auch in Eigenleistung bzw. auf Kosten des Mieters erfolgen. In diesem Fall ergibt sich keine Mietanpassung.

Verfügbare Wohnungen:

Die Übersicht der verfügbaren Mietwohnungen wird derzeit aktualisiert.

Weitere Mietwohnungen bietet der Gemeinnützige Bauverein Schönwald e.V. an. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 09287 59269 oder im Internet unter www.bv-schoenwald.de.

Verfügbare Garagen:

Jpeg

Unser Stadtplan gibt einen Überblick über die Lage von Baugrundstücken, Immobilien und Mietwohnungen.

(PDF-File, 1 MB)