Vierter Breitbandausbau nach dem Bayerischen Gigabit-Breitbandförderprogramm
Die Stadt Schönwald beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (09.02.2022)
Die Stadt Schönwald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung
und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 22.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Stadt Schönwald Markterkundung Bekanntmachung
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (09.02.2022)
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Schönwald nachfolgend die aktuelle Breitband-Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.
Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Herrn Klaus Jaschke: k.jaschke@stadt-schoenwald.de
„Stadt Schönwald Karte der förderfähigen Adressen vor Markterkundung_20220128
Dritter Breitbandausbau nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm
Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (22.12.2020)
Die Stadt Schönwald hat einen weiteren Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH für den Breitbandausbau im Stadtgebiet unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Stadt Schönwald bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern finden Sie im nachstehenden Dokument:
Stellungnahme der Stadt Schönwald
Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (18.12.2020)
Der Stadt Schönwald hat mit Schreiben vom 27.11.2020 ein weiterer Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern zugesendet worden.
Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (03.08.2020)
Die Bekanntmachung der Stadt Schönwald bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann nachfolgend eingesehen werden:
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (10.12.2019)
Die Stadt Schönwald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR) durch.
Dieses Auswahlverfahren beinhaltet im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit auch Erschließungsgebiete der Stadt Kirchenlamitz.
Es wird gebeten, die Angebote bis zum 19.02.2020 einzureichen.
Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Stadt Schönwald Bekanntmachung Auswahlverfahren
Stadt Schönwald Karte der Erschließungsgebiete
Stadt Schönwald Adressliste zu den Erschließungsgebieten
Stadt Kirchenlamitz Karte der Erschließungsgebiete
Stadt Kirchenlamitz Adressliste zu den Erschließungsgebieten
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (07.11.2019)
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Stadt Schönwald ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:
Stadt Schönwald Markterkundung Ergebnis 2019
Wiederholung von:
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (30.11.2018)
Die Stadt Schönwald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Stadt Schönwald bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 15.01.2019 an der Markterkundung zu beteiligen.
Wiederholung von:
Förderschritt 1: Ist-Versorgung (30.11.2018)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Breitband Ist-Versorgung des Stadt Schönwald kann hier abgerufen werden:
Dritter Breitbandausbau nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (04.12.2017)
Die Stadt Schönwald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Stadt Schönwald bittet daher mit dem „hier hinterlegten Aufruf“ alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 26.01.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: Ist-Versorgung (04.12.2017)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Ist-Versorgung des Stadt Schönwald kann hier abgerufen werden (5,58 MB):
Zweiter Breitbandausbau nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm
Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (12.12.2017)
Der Erste Bürgermeister Klaus Jaschke und Herr Andreas Rudloff von der Telekom Deutschland GmbH haben am 05.12.2017 einen weiteren Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau der Stadt Schönwald unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Stadt Schönwald bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern finden Sie im nachstehenden Dokument:
Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (04.12.2017)
Der Stadt Schönwald ist am 01.12.2017 ein weiterer Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (27.04.2017)
Die Bekanntmachung der Stadt Schönwald bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann nachfolgend eingesehen werden:
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (21.12.2016)
Die Stadt Schönwald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-2
4929/14) durch.
Die Angebote sind bis zum 23.02.2017 einzureichen.
Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (20.12.2016)
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Stadt Schönwald vom 06.08.2016 bis zum 09.09.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (01.08.2016)
Die Stadt Schönwald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Stadt Schönwald bittet daher mit dem „hier hinterlegten Aufruf“ alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 09.09.2016 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: Ist-Versorgung (01.08.2016)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Ist-Versorgung des Stadt Schönwald kann hier abgerufen werden:
Eigenausbau durch die Telekom
Die Medieninformation der Deutschen Telekom zum Thema Breitbandausbau finden Sie hier.
Weitere Informationen unter: telekom.de/schneller
Erster Breitbandausbau nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm
Kooperationsvertrag
Erster Bürgermeister Klaus Jaschke und Andreas Rudloff von der Telekom Deutschland GmbH haben am 07.03.2016 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Stadt Schönwald unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Stadt Schönwald bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie unter nachstehendem Link:
Zuwendungsbescheid

Bekanntmachung vom 07.10.2015 – Ergebnis des Auswahlverfahrens
Die Stadt Schönwald hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen.
Diese Auswahlentscheidung kann hier
“Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung”
eingesehen werden.
Stadt Schönwald, 07.10.2015
Klaus Jaschke
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung vom 02.03.2015 zum Auswahlverfahren
Die Stadt Schönwald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.
Die Angebote sind bis zum 14.05.2015 einzureichen.
Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Selb (http://www.selb.de/2400_breitbandversorgung_mobiles_internet.html).
Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Ergebnis der Markterkundung
Gemäß der Breitbandrichtlinie vom 22.11.2012 hat die Stadt Schönwald vom 06.05.2014 bis zum 15.06.2014 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Homepage der Stadt Schönwald und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Zusätzlich wurden alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung einzeln zu ihren Ausbauplänen schriftlich befragt.
Das Ergebnis der Markterkundung ist auf der nachfolgenden Karte dokumentiert:
Stadt Schönwald, 26.01.2015Klaus Jaschke
Erster Bürgermeister

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Die Stadt Schönwald hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 16 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Bedarfsabfrage). Die Stadt Schönwald hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Karte der Ist- und Bedarfsermittlung).
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Schönwald gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Stadt Schönwald bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
• ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
• ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt Schönwald bis spätestens 15. Juni 2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt Schönwald kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt Schönwald mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Stadt Schönwald, 28.04.2014
Robert Frenzl
Erster Bürgermeister

Ergebnis der Markterkundung
Gemäß der Breitbandrichtlinie vom 22.11.2012 hat die Stadt Schönwald vom 28.04.2014 bis zum 15.06.2014 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Homepage der Stadt Schönwald und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Zusätzlich wurden mit dem Schreiben vom 16.05.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung einzeln zu ihren Ausbauplänen schriftlich befragt.

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung
Die Stadt Schönwald hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt.
Diese hat ergeben, dass 16 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (siehe Bedarfsabfrage).
Die Stadt Schönwald hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (siehe Karte zur Ist- und Bedarfsermittlung).
Stadt Schönwald, 28.04.2014
Robert Frenzl
Erster Bürgermeister

„Schnelleres Internet“ für die Stadt Schönwald
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
schnelles Internet und eine hochwertige Breitbandinfrastruktur gewinnen immer mehr an Bedeutung und sind zunehmend wichtige Standortfaktoren für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien.
Im Gemeindegebiet der Stadt Schönwald sind die derzeitigen Brandbreiten zum Teil nicht ausreichend. Schnelles Internet bewegt sich jedoch im Bereich von 25 bis 50 Mbit/s und mehr. Damit wir mit der technischen Entwicklung schritthalten können, sind hohe Investitionen erforderlich.
Eine große Chance, die Stadt Schönwald mit schnellerem Internet anzubinden, bietet das neue Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, das am 22. November 2012 von der EU-Kommission genehmigt wurde.
Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen jedoch in einem begrenzten Gebiet Unternehmen (dazu zählen Gewerbetreibende, Erzeuger, Händler, Dienstleistende sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) den Bedarf von mind. 30 Mbit/s oder mind. 50 Mbit/s (mit Begründung) im Downstream und mind. 2 Mbit/s im Upstream gegenüber der Gemeinde anmelden.
Mit dieser Bedarfsabfrage soll die aktuelle Versorgung sowie der prognostizierte Bedarf bei den Unternehmern ermittelt werden. Mit Ihren Angaben schließen Sie keinen Vertrag, sondern unterstreichen den Bedarf an einer zeitgemäßen Breitbandversorgung, welcher für den Einstieg in das Förderprogramm zwingende Voraussetzung ist. Durch die Anmeldung ihres Bedarfes besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Maßnahme.
Wir bitten Sie, uns bei unseren Bemühungen den Breitbandausbau in der Stadt Schönwald voranzubringen, zu unterstützen. Bitte füllen Sie dazu den beiliegenden Fragebogen aus und senden diesen bis spätestens 06.03.2014 an die Verwaltung zurück.
Gerne können Sie den Fragebogen auch per Mail unter r.frenzl@stadt-schoenwald.de oder per Telefax (Nr. 09287 / 959433) senden.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Frenzl
Erster Bürgermeister
